Häufig werden wir auf das Thema Patientenverfügung angesprochen. Die Sorge, im Falle einer
plötzlichen Erkrankung nicht mehr selbst über die medizinische Versorgung entscheiden zu können, ist bei vielen Menschen groß. Sie haben Angst davor, ihren letzten Lebensabschnitt an Maschinen
angeschlossen zu verbringen. Viele Angehörige und Ärzte haben auf der anderen Seite Angst, „zu wenig“ zu tun, und so kommt es dazu, dass sehr viele Menschen in Deutschland Behandlungen erhalten, die
sie eigentlich gar nicht für sich gewollt hätten. Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, wichtige Fragen nicht mehr selbst beantworten zu können. Das Betreuungsrecht
beantwortet die Frage, wer die Entscheidungen trifft, wenn eigenverantwortliches Handeln nicht mehr möglich ist.
Dabei soll das Selbstbestimmungsrecht so gut wie möglich gewahrt werden. Wird vom Gericht ein Betreuer bestellt, kann er nur in dem gerichtlich festgelegten Umfang handeln und muss dabei auch die
Wünsche des Betroffenen beachten.
Rechtzeitige Vorsorge macht eine selbstbestimmte Lebensführung möglich, auch für die Lebenslagen, in denen man seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Mit Vorsorgevollmacht,
Betreuungsverfügung und Patientenverfügung kann jeder schon in gesunden Tagen vorausschauend für die Wechselfälle des Lebens entscheiden:
Mit der Vorsorgevollmacht kann man einer anderen Person die Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten für den Fall übertragen, dass
man die Fähigkeit, selbst zu entscheiden, einbüßt. Der Bevollmächtigte kann dann handeln, ohne dass es weiterer Maßnahmen bedarf. Das Gericht wird nur eingeschaltet, wenn es zur Kontrolle des
Bevollmächtigten erforderlich ist. Die Vorsorgevollmacht ermöglicht so ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit.
Mit der Betreuungsverfügung kann jeder schon im Voraus festlegen, wen das Gericht als Betreuer bestellen soll, wenn es ohne rechtliche
Betreuung nicht mehr weitergeht. Genauso kann bestimmt werden, wer auf keinen Fall als Betreuer in Frage kommt. Möglich sind auch inhaltliche Vorgaben für den Betreuer, etwa welche Wünsche und
Gewohnheiten respektiert werden sollen oder ob im Pflegefall eine Betreuung zu Hause oder im Pflegeheim gewünscht wird.
In der Patientenverfügung kann man vorab über das Ob und Wie medizinischer Maßnahmen entscheiden. Wer nicht möchte, dass andere über die
medizinische Behandlung entscheiden, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist, kann durch Patientenverfügung festlegen, ob bei konkret beschriebenen Krankheitszuständen bestimmte medizinische
Maßnahmen gewünscht oder nicht gewünscht sind.
Zeit nehmen
Um über den richtigen Umfang der Behandlung entscheiden zu können, können Sie in einem ausführlichen Gespräch eine Patientenverfügung mit Angehörigen und uns besprechen.
Für dieses ausführliche Gespräch vereinbaren Sie bitte einen Termin in Ruhe. Im Gespräch werden wir Ihre persönlichen Behandlungsziele und -grenzen festlegen und gemeinsam eine rechtlich verbindende
Patientenverfügung erarbeiten. Diese ist juristisch bindend und wird zum Ende des Gesprächs ausgedruckt und unterzeichnet. Zusätzlich können Sie die Patientenverfügung in Ihrer Patientenakte
kostenlos speichern lassen. So können im Fall der Fälle alle Informationen für das Krankenhaus rasch von uns an die entsprechende Klinik gefaxt werden, falls Ihre Patientenverfügung gerade nicht
greifbar ist.
Kosten
Eine Patientenverfügung ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und wird daher nach der Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ)
abgerechnet. Entsprechend wird für das Beratungsgespräch, die Feststellung der für die Erstellung der Verfügung geforderten notwendigen Einsichtsfähigkeit und für die eigentliche
Patientenverfügung, wenn es sich um eine unkomplizierte Situation handelt, ein Honorar von 163,56 € fällig. Wenn der Aufwand das Normalmaß übersteigt, Folgetermine notwendig werden oder der
administrative Aufwand überdurchschnittlich sind, kommen entsprechende weitere Kosten hinzu.
Für weitergehende Informationen und Termine wenden Sie sich bitte an unser Team.