So funktioniert das elektronische Rezept

08.01.2024: „Der Anfang vom Ende des rosa Rezeptes“

 

Ab sofort werden bei uns auch viele Rezepte digital versandt. Gesetzlich Versicherte erhalten nun im Unterschied zu früher (meistens) kein Papierrezept mehr. Der Grund ist, dass Pra­xen apothekenpflichtige Arzneimittel nun digital ver­ordnen und zwar als sogenanntes elektronisches Rezept (eRezept). 

Wichtige Voraussetzung: Ihre Versichertenkarte wur­de in der Praxis zu Quartalsbeginn bereits eingelesen.

 

Rezepte haben Sie bislang auf einem rosa Formular erhalten, wenn es ein sogenanntes „Kassenrezept“ war, also von der gesetzlichen Krankenversicherung erstat­tet wurde. In der Praxis wurde die Verordnung per Pra­xis-Software erstellt und anschließend auf ein rosa Re­zept ausgedruckt.

Mit dem eRezept soll der gesamte Weg von der Arzt­praxis bis in die Apotheke digital werden. Zunächst steht das eRezept nur für verschreibungspflichtige Arz­neimittel zur Verfügung, die von der gesetzlichen Kran­kenkasse erstattet werden.

Später sollen auch die noch zahlreichen Ausnahmen für andere Verordnungen digital werden.

 

Bei vielen (aber eben nicht allen) Verordnungen gilt: Ganz einfach mit Ihrer Gesundheitskarte („Versichertenkarte“) in die Apothe­ke

Sie können Ihr eRezept einfach mit Ihrer aktuellen elektronischen Gesundheitskarte einlösen – eine neue Karte ist dafür nicht erforderlich. Das Rezept selbst ist jedoch nicht auf Ihrer Karte gespeichert, sondern auf einem besonders gesicherten Server. Die Apotheke liest die Karte ein und kann so auf das Rezept zugreifen. - Das heißt: Wenn Ihre Versichertenkarte bereits zu Quartalsbeginn in der Praxis eingelesen wurde, können wir ein Rezept auch freischalten, ohne dass die Karte erneut bei uns einge­lesen werden muss. Das spart Wege und ist gut!

Das gilt natürlich nur für Folgerezepte, die Sie wie bis­her über unser Rezepttelefon, per Mail oder mit unse­rem Formular „nachbestellen“ können. 

 

Ganz so digital ist es dann aber auch nicht - viele Rezeptarten bleiben erstmal auf dem Papier:

 

Heil- und Hilfsmittel gehen nicht digital: 

Wer also zum Beispiel zu seinem eRezept für sein Insu­lin auch Teststreifen oder Nadeln für seinen Insulinpen benötigt, braucht dafür weiter ein „rosa Rezept“. Hilfsmittel sind beispielsweise Kompressionsstrümpfe, Rollstühle, aber auch ärztlich verordnete Inkontinenz­einlagen. 

 

Betäubungsmittel bleiben gelb - und im Nadeldrucker!

Für starke Schmerzmittel gilt weiterhin das gelbe Rezept mit zwei Durchschlägen. Um dieses drucken zu können muss ein Nadeldrucker vorhanden sein. 

 

Auch Privatrezepte bleiben unverändert. 

Für Medikamente, die nicht von der gesetzlichen Kran­kenversicherung übernommen werden, gibt es weiter­hin das Privatrezept. Dieses bleibt unverändert. 

 

Es wird also nicht einfacher in den Praxen, sondern das Digitale kommt in den Rezepten hinzu. Es kann also durchaus vorkommen, dass Sie neben dem digitalen eRezept noch bis zu drei andere Rezeptarten erhalten. Hier wurde leider eine große Chance vertan, Dinge einfacher zu gestalten. Nach den Erfahrungen mit der digitalen Krankmeldung sind wir in Sorge, wie viel Mehrarbeit auf unser Praxisteam zukommt, wenn zum Beispiel der zentrale Server nicht läuft. Darunter leiden alle Arztpraxen oft. 

 

Wie in vielen Praxen gilt auch bei uns: Keine digitalen Rezepte als QR-Ausdruck oder über eine App.

Theoretisch können wir auch das eRezept auf einem DinA4 Blatt als QR-Code ausdrucken. Das machen wir aus Umweltschutzgründen in unserer Praxis nicht. 

Theoretisch können wir die eRezepte auch über eine App der Krankenkasse abwickeln. Dieses Verfahren ist dermaßen kompliziert (Sie brauchen eine App, eine PIN Ihrer Krankenkasse…) dass wir uns entschieden haben, lieber die Zeit für die Patienten als dafür zu nutzen. 

 

Wer erklärt mir mehr?

Offen gesagt: Wir ausnahmsweise nicht. Aus Personalmangel müssen wir leider täglich Patienten wegschicken, die bei uns aufgenommen werden möchten. Zusätzliche Aufklä­rung über neue Bürokratie und zusätzliche Regelungen schaffen wir nicht, ohne dass die damit verbundene Zeit in der Patientenversorgung fehlt. Diese Informati­on hier entstand beispielsweise am 3. Adventssonntag. Mehr geht bei uns nicht. 

Weitere Informationen erhalten Sie auf www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de. Dort können Sie auch Fra­gen zum eRezept stellen und Hinweise geben. Oder Sie fragen bei Ihrer Krankenkasse nach. 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ihr Team der Praxis Drususallee

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© Dr. med. Guido Pukies