Notfalltermine über das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)
Mit dem Ziel: „Schnellere Termine, mehr Sprechstunden, bessere Angebote für gesetzlich Versicherte“ wurde das o.g. Gesetz verabschiedet und zum 11.5.2019 in Kraft gesetzt.
Das klingt erst einmal in Zeiten des Ärztemangels zu schön um wahr zu sein, und so ist es auch. Es heißt: „Patientinnen und Patienten sollen schneller Arzttermine bekommen, die Leistungen der Krankenkasse und die Versorgung verbessert werden.“
Dass Ärzte künftig mehr Sprechstunden anbieten sollen, betrifft unsere Praxis nicht, weil wir jetzt schon erheblich mehr arbeiten, als vorgeschrieben.
Sämtliche Bürokratie- Organisations- und Abrechnungsarbeit erledigt Herr Dr. Pukies zusätzlich zu seinen umfangreichen Sprechzeiten (Notfall- und Terminsprechstunden) und Hausbesuchen. Das sind jetzt schon weit mehr als die geforderten 25 Stunden Patientenversorgung pro Woche. Damit ist die Forderung, „das Mindestsprechstundenangebot verbindlich auf mindestens 25 Stunden pro Woche (Hausbesuchszeiten werden angerechnet) zu erweitern“, in unserer Praxis bereits seit Jahren mehr als erfüllt.
Wir werden unser Konzept beibehalten, uns für alle unsere bisherigen Patienten genug Zeit zu nehmen – egal, ob sie gesetzlich oder privat versichert sind.
Seit Mai 2019 werden wir nun gezwungen, zusätzlich regelmäßig für hausärztliche Notfallpatienten Termine für praxisfremde Patienten an die Terminservicestellen zu melden, die diese dann vermitteln. Dabei geht es nur um akute Notfälle wie z.B. einen Harnwegsinfekt oder eine Mandelentzündung. Dies bedeutet nicht die dauerhafte Aufnahme in die Praxis, sondern lediglich die einmalige Behandlung des akuten Problems. Die über die Terminservicestellen vermittelten Patientinnen und Patienten werden wir zwar akut versorgen, aber nicht als reguläre Patienten in die Hausarztversorgung übernehmen. Dies ist im Gesetz auch nicht so vorgesehen. Es geht lediglich um eine einmalige zeitnahe Versorgung eines Notfalls, um die Krankenhausambulanzen zu entlasten.
Es ist uns wichtig, dies vor der Behandlung zu klären, um Enttäuschungen zu vermeiden.
Für „unsere“ Patienten ändert sich nichts: Wir sind weiterhin wie gewohnt für Sie da und versorgen akute Notfälle täglich wie Sie es kennen.
Für Neupatienten stellt die neue Gesetzeslage keinen Weg dar, über die einmalige Notfallbehandlung hinaus dauerhaft in der Praxis behandelt zu werden.
Für Patienten, die dauerhaft in unsere Praxis wechseln möchten, ändert sich die Lage auch nicht. – Bitte beachten Sie die Hinweise für Neupatienten.
Wir bitten um Ihr Verständnis!