Impfungen

Praxis Drususallee Dr. Pukies und Dr. Schöfmann Neuss Grippeschutzimpfung Neuss Influenza Impfung Neuss Alle Mitarbeiterinnen der Praxis Drususallee haben eine Zusatzausbildung als Impfmanagerin

Bitte bringen Sie zu Ihrem nächsten Termin Ihr Impfbuch mit. Unsere Mitarbeiterinnen sind alle zertifizierte Impfmanagerinnen. Unsere Praxis bietet Ihnen als kostenlosen Service eine Kontrolle Ihres Impfstatus an. Mögliche Impflücken können dann besprochen und ggf. geschlossen werden. Die von der ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden von Ihrer Kasse gezahlt. Manche Kassen erstatten (zumindest teilweise) darüber hinausgehend sinnvolle Impfungen. - Das sehr positive Echo auf unsere Impfaktion freut uns sehr und ermutigt, auch die letzten "Impflücken" bei unseren Patientinnen und Patienten zu schließen!

Seit 2015 sind über 1.000.000 Menschen nach Deutschland gekommen. Viele von ihnen sind aus Krisenregionen geflüchtet, in denen es oft nicht einmal eine medizinische Grundversorgung gibt. Daher sind die meisten Flüchtlinge ungeimpft. Dadurch zeigen sich wieder Krankheiten, die man in Deutschland schon für ausgerottet hielt. Erst kürzlich wurde bei einer erwachsenen Patientin in unserer Praxis eine Rötelnerkrankung festgestellt. Ebenso sind bereits mehrere Keuchhustenfälle aufgetreten. 
Unsere Praxis hat darauf reagiert und alle unsere Medizinischen Fachangestellten haben eine Weiterbildung zur Impfmanagerin absolviert. Wir haben das ehrgeizige Ziel, für Sie und Ihre Familien möglichst alle unnötigen Infektionskrankheiten zu verhindern. Denn beispielsweise ein Keuchhusten, der bei Ihnen einfach nur langwierig und sehr lästig sein kann, könnte für Ihr (Enkel-) Kind lebensbedrohlich werden.


Grundimpfungen

Die von der ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts empfohlenen Grundimpfungen sind nach einigen Engpässen wieder lieferbar und können in der Regel kurzfristig geimpft werden. Sprechen Sie unser Team an!

Grippeschutzimpfung

Ab Mitte Oktober impfen wir auch wieder gegen Influenza. Bitte verwechseln Sie die „echte“ Grippe (gegen die wir impfen) nicht mit einer Erkältungskrankheit, die umgangssprachlich oft auch als „Grippe“ bezeichnet wird. Während ein Erkältungsinfekt lästig, aber in der Regel harmlos ist, kann die „echte“ Grippe auch für junge Menschen tödlich verlaufen.
Es wird empfohlen, die Impfung möglichst jedes Jahr in der Zeit von September bis November durchführen zu lassen. Eine Impfung ist jedoch auch zu einem späteren Zeitpunkt noch möglich und sinnvoll, da der Schutz bereits ein bis zwei Wochen nach der Impfung voll ausgeprägt ist. Die Influenzaimpfung sollte jährlich erneuert werden.
In einer Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut (Berlin) wird die Influenzaimpfung generell für Personen ab 60 Jahre als Standard-Impfung empfohlen. Für andere Personen in Deutschland ist die Influenzaimpfung durch die STIKO bei Vorliegen einer „Indikation“ empfohlen, etwa bei chronischen Grunderkrankungen wie Asthma oder Diabetes, bei medizinischem Personal, Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr sowie Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute ungeimpfte Risikopersonen fungieren können oder in der Schwangerschaft. 

Pneumokokken-Schutzimpfung
Impfschutz für ein aktives und gesundes Leben - für Alle ab 60. 
Wenn Sie über 60 sind, sollten Sie die Schutzimpfung gegen Pneumokokken nutzen, weil dies die häufigsten bakteriellen Erreger für Lungenentzündungen bei über 60jährigen sind. 

Was sind eigentlich Pneumokokken?
Pneumokokken sind Bakterien, die bei fast jedem Menschen im Nasen-Rachen-Raum vorkommen. Meist bleiben sie unbemerkt und verursachen keine Beschwerden.
Wenn das Immunsystem geschwächt ist — etwa bei kleinen Kindern, Senioren oder Patienten mit chronischen Erkrankungen — können sich die Erreger jedoch ungehindert vermehren und in den Nasennebenhöhlen, der Lunge oder im Gehirn Infektionen auslösen.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) spricht regelmäßig auf der Grundlage aktueller Studien ihre Impfempfehlungen aus, um zu gewährleisten, dass die Bevölkerung ausreichend gegen häufige Krankheiten geschützt ist. Die STIKO empfiehlt eine Standard-impfung gegen Pneumokokken für Personen ab 60 Jahren und Patienten mit bestimmten Begleiterkrankungen:
Altersgruppe 60 +
Aber auch jüngeren Patienten mit z.B.: 
- Chronischen Atemwegserkrankungen
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- Diabetes mellitus 
- Chronischen Nierenkrankheiten
- Erkrankungen des Immunsystems

Pneumokokken-Erkrankungen werden üblicherweise mit Antibiotika behandelt. Dabei ist vor allem bei schweren Verläufen schnelles Handeln wichtig, denn jeder zweite Todesfall infolge einer Pneumokokken-Infektion ereignet sich innerhalb von 48 Stunden. 
Für eine erfolgreiche Therapie mit Antibiotika könnte es dann schon zu spät sein.
• Mit Pneumokokken-Impfung Schutz vor möglichen Pneumokokken-Infektionen (bei Kontakt mit typischen Überträgern, meist Kinder) verbessern.

• Eine Pneumokokken-Impfung kann gegen schwere, schwächende Erkrankungen wie Lungenentzündung oder Hirnhautentzündung vorbeugen.

• Mit Pneumokokken-Impfung die Chance erhöhen, langwierige Krankenhausaufenthalte, etwa als Folge einer Lungenentzündung, zu vermeiden.

Die Impfung bieten wir Ihnen ohne Termin an. 
Wichtig ist, dass Sie nicht akut an einem Infekt erkrankt sind.
Bringen Sie bitte Ihren Impfausweis und Ihre Versichertenkarte mit.

Reiseimpfungen

Auch bei Fragen zu Reiseimpfungen stehen wir Ihnen gerne zur Seite. 
TIPP: Sprechen Sie Ihre Krankenkasse an, ob und wenn ja wie Kosten übernommen werden können. Einige Kassen zeigen sich hier kulant und übernehmen (teilweise) die Kosten, auch wenn es sich nicht um gesetzliche Pflichtleistungen handelt.

Keuchhusten

Liebe (Groß-) Eltern,

sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,

in der Praxis habe ich Ihnen schon die wich­tigsten Informa­tionen zur Erkrankung mitgeteilt. Als „Gedächtnisstütze“ möchte ich Ihnen noch ein paar Informationen mit auf den Weg geben, damit Sie –beziehungsweise Ihr Kind– gar nicht erst krank bzw. möglichst schnell wieder gesund werden!

 

Was ist Keuchhusten?

Keuchhusten ist eine durch Bakterien ausgelöste, sehr ansteckende Infektionskrankheit der Atemwege, die welt­weit und ganzjährig vorkommt. Der Erreger, Bordetella pertussis, bildet Giftstoffe, welche die Schleimhäute der Luftwege schädigen. Das Bakterium kommt ausschließ­lich beim Menschen vor. Keuchhusten ist weltweit eine der häufigsten Infektionskrankheiten der Atemwege. In Deutschland ist die Mehrheit der Kinder gegen Keuch­husten geimpft. Der Impfschutz wirkt aber erst etwa ab dem 12. Lebensmonat und hält nicht ewig: Hier trifft die Krankheit daher zunehmend nicht ausreichend geschützte Jugendliche und Erwachsene.

 

Übertragung von Mensch zu Mensch

Keuchhustenerreger werden von Mensch zu Mensch durch Tröpfcheninfektion übertragen. Beim Husten, Niesen oder Sprechen können sich die Bakterien über winzige Speichel-Tröpfchen bis zu einem Meter in der Luft weiter verbreiten und eingeatmet werden. Beinahe jeder Kontakt zwischen einem Erkrankten und einer ungeschützten Person führt zu einer Ansteckung.

 

Antibiotika helfen kaum. Warum?

Die Atemwege sind mit sogenannten Flimmerhärchen ausgekleidet. Diese transportieren Fremdkörper und Schleim zum Ausgang der Lunge, damit sie abgehustet werden können. So reinigt sich die Lunge. Die Bakterien, die den Keuchhusten auslösen, geben einen Giftstoff ab, der die Flimmerhärchen der Bronchialschleimhaut schwer schädigt. Dadurch kann sich die Lunge nicht mehr von den Sekreten befreien und der bis zur Erschöpfung anhaltende Husten ist die Folge.

Auch wenn Antibiotika die Bakterien abtöten dauert es einfach lange, bis sich die Härchen der Schleimhaut erholt haben und die Reinigung der Lunge wieder funkti­oniert. Bis dahin ist der Husten anhaltend und quälend.

 

Welche Krankheitszeichen haben Erkrankte?

Keuchhusten verläuft typischerweise  in drei Stadien:

Zu Beginn zeigen sich für 1-2 Wochen leichte Erkäl­tungszeichen mit Schnupfen, Husten und Heiserkeit, Schwäche und gelegentlichem Fieber.

Danach beginnt die Phase der Hustenerkrankung, dem die Krankheit ihren Namen verdankt. Typisch ist dabei ein langwieriger, trockener Husten. Krampfartige minuten­lange Hustenstöße enden häufig mit einem typischen keuchenden Einziehen der Luft. Die zahlreichen anfalls­weise auftretenden Hustenstöße können sehr quälend sein. Oft kommen die Hustenanfälle in der Nacht und enden in dem Herauswürgen von zähem Schleim und anschließendem Erbrechen. Die Patienten leiden unter Appetit- und Schlaflosigkeit. Fieber tritt selten auf.

 

Bei Neugeborenen und Säuglingen kann Keuchhusten zudem zu lebensgefährlichen Atemstillständen führen.

 

Die Hustenerkrankung dauert in der Regel 4-6 Wochen(!) 

 

In der 6- bis 10-wöchigen Erholungsphase klingen die Hustenattacken allmählich ab. Noch monatelang können aber kalte Luft, körperliche Anstrengung oder Zigaretten­rauch Reizhusten auslösen.

Bei Jugendlichen und Erwachsenen verläuft der Husten meist langanhaltender, ohne die typischen Hustenanfälle. Dieser untypische Verlauf macht es schwer, Keuchhusten zu erkennen. Entsprechend hoch ist die Ansteckungs­gefahr, die von den unerkannten Patienten ausgeht.

 

Komplikationen können insbesondere im ersten Lebensjahr auftreten. Mögliche Komplikationen sind:

Lungen- und Mittelohrentzündung
Selten, aber besonders gefürchtet ist eine Schädigung des Gehirns durch Sauerstoffmangel, der bei den Hustenanfällen durch Atemaussetzer entstehen kann.

 

Als Dauerschäden können Lähmungen, Seh-, Hör- oder dauerhafte geistige Behinderungen zurück­bleiben. Dies betrifft vor allem nicht geimpfte Säuglinge unter 6 Monaten.

 

Wann ist man ansteckend?

Zwischen 7 und 20 Tagen nach Ansteckung entstehen die ersten Krankheitszeichen. Bereits kurz vor dem Auf­treten der ersten Krankheitszeichen sind Erkrankte an­steckend. Die Ansteckungsgefahr ist am höchsten in der Erkältungsphase, bevor die typischen Hustenanfälle auf­treten. Sie dauert bis drei Wochen nach Beginn der Hustenattacken an. Wird Keuchhusten mit Antibiotika behandelt, verkürzt sich die Übertragungsfähigkeit auf rund 5 Tage nach Beginn der Behandlung.

 

Wer ist besonders gefährdet?

Für Neugeborene kann eine Keuchhustenerkrankung lebensbedrohlich sein. Sie haben weder eigene, spezifi­sche Abwehrstoffe gegen Keuchhusten noch einen soge­nannten Nestschutz. Das bedeutet, die Mutter überträgt während der Schwangerschaft keine Antikörper gegen die Krankheit auf das Kind. Neugeborene können daher ab dem ersten Lebenstag angesteckt werden. Einen wirksamen Schutz erhalten die Kinder erst durch eine Impfung. Bis ein wirksamer Impfschutz aufgebaut ist, dauert es aber bis zum ersten Geburtstag, da sich der Impfschutz erst aufbauen muss!

Keuchhusten kann jeden treffen. In Deutschland erkran­ken zunehmend Jugendliche und Erwachsene. Sie stellen wiederum eine ernstzunehmende Infektionsquelle für Säuglinge und Kleinkinder dar.

 

Daher sollten alle Paare mit Kinderwunsch oder gerade geborenem Kind darauf ach­ten, dass für die Eltern selbst, aber auch für alle Kontaktpersonen des Kindes (Großel­tern, andere Verwandte, Betreuer…) eine Auf­frischungsimpfung erfolgt. Damit sich keine ungeimpfte Personen dem Kind nähern und es unbeabsichtigt gefährden!

 

Was muss ich bei einer Erkrankung beachten?

Erkrankte sollten zum Schutz anderer isoliert werden und in keinem Fall mit Säuglingen, Kleinkindern oder Senioren in Kontakt kommen.
Säuglinge unter 6 Monaten und Menschen mit schwe­ren Grunderkrankungen werden bei Keuchhusten meist im Krankenhaus behandelt. Dort können lebensgefähr­liche Atemaussetzer frühzeitig erfasst werden.
Medikamente sollen nur nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt oder Ärztin eingenommen werden. Gegebenenfalls wird ein Antibiotikum verabreicht. Frühzeitig eingenommen, kann es in der ersten Phase der Erkrankung die Krankheit verhindern oder ab­schwächen. Haben die Hustenattacken schon einge­setzt, können Antibiotika den Krankheitsverlauf nicht verkürzen. Sie verkürzen aber die Dauer der Anste­ckungsfähigkeit und vermindern die weitere Aus­breitung.
Grundsätzlich sollte der Patient auf eine reizarme Umge­bung achten und viel trinken, um den trockenen Husten zu lösen. Aufgrund des Würgereizes und des Erbrechens ist es besser, kleine Mahlzeiten über den Tag zu verteilen. 
Kinder sollten während der Hustenanfälle aufrecht mit leicht vorgebeugtem Kopf sitzen.
Weil Keuchhusten von Mensch zu Mensch übertragen wird, gelten die gesetzlichen Regelungen des Infek­tionsschutz­gesetzes, um andere Menschen vor der Er­krankung zu schützen. Kinder und Erwachsene dürfen im Krankheitsfall Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Kindergär­ten vorübergehend nicht besu­chen. Frühestens 5 Tage nach Beginn der Antibiotika­therapie, wenn der Gesund­heitszustand es zulässt oder 3 Wochen nach Beginn der ersten Krankheitszeichen können sich Keuchhusten-Patienten wieder in Gemeinschaftseinrichtungen aufhalten.
Bei Verdacht auf eine Keuchhusteninfektion sollte vor einem Besuch die Arztpraxis informiert werden, damit Maßnahmen zum Schutz anderer vor einer Ansteckung ergriffen werden können.

 

Impfen schützt sicher!

Gegen Keuchhusten schützt eine Impfung. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt sie für:

 

Säuglinge: Die Impfung besteht aus vier Teilimpfungen, davon 3 in den ersten 4 Lebensmonaten und die 4. zwischen 11 und 14 Monaten. Sie erfolgt zumeist wäh­rend der Früherkennungsuntersuchungen. Säuglinge sollten möglichst frühzeitig geimpft werden, da eine Keuchhusten-Erkrankung lebensbedrohlich sein kann. Trotzdem dauert es gefährlich lange, bis der Impfschutz der Kinder selbst ausreicht! Bis dahin muss die Umge­bung der Kinder gesichert sein!
Kinder und Jugendliche erhalten je eine Auffrisch-Impfung mit 5-6 Jahren und mit 9-17 Jahren.
Erwachsene sollen die nächste fällige Impfung gegen Tetanus und Diphtherie einmalig in Kombination mit einer Impfung gegen Keuchhusten erhalten. Dies gilt auch, wenn im Verletzungsfall eine Tetanusimpfung erforderlich ist!
Frauen im gebärfähigen Alter sowie Eltern, Großeltern, Tagesmütter und weitere enge Kontaktpersonen von Säuglingen.
Personal im Gesundheitswesen und Gemeinschafts­einrichtungen.

 

Patienten jeden Alters können sich nach einer überwun­denen Erkrankung erneut anstecken. Der Immunschutz nach Erkrankung hält ca. 7 bis 20 Jahre und nach Imp­fung ca. 3,5 bis 12 Jahre. Danach kann man sich wieder anstecken. Die Impfung ist eine Leistung, die von Ihrer Krankenkasse gezahlt wird.

 

Wo kann ich mich informieren?

In unserer Praxis! Wir werden versuchen, alle Ihre Fra­gen und Sorgen zu beantworten. Sprechen Sie uns an!

 

Außerdem steht Ihnen das örtliche Gesundheitsamt für weitere Beratung zur Verfügung. Da Keuchhustenerkran­kungen gemeldet werden müssen, liegen dort Informatio­nen zur aktuellen Situation und große Erfahrungen im Umgang mit der Erkrankung vor.

Weitere Auskünfte zum Krankheitsbild finden Sie auch im Internet beim Robert Koch-Institut (www.rki.de).

Informationen zum Infektionsschutz durch Impfen finden Sie auf den Seiten der Bundeszentrale für gesundheitli­che Aufklärung (www.impfen-info.de).

 

 

Haben Sie Fragen / Sorgen zu diesem Thema?

Dann  sprechen Sie unser Praxisteam bitte an!

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